AML/KYC-Richtlinie
Grundsätze zur Kundenidentifikation und Prävention von Finanzkriminalität.
1. Geltungsbereich und Zuständigkeit
Die Durchführung gesetzlich erforderlicher AML/KYC-Prüfungen erfolgt durch die jeweils zuständigen und befugten Finanzintermediäre, insbesondere Fondsleitung, Depotbank, Vertriebspartner oder beauftragte Dienstleister. Diese Website selbst nimmt keine Zeichnungen entgegen und ersetzt keine formelle Kundenannahme.
2. Identifikation und Verifikation
Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung können insbesondere folgende Informationen und Nachweise verlangt werden:
- vollständiger Name bzw. Firma, Geburts- oder Gründungsdatum, Nationalität und Wohn- bzw. Sitzadresse;
- gültiger amtlicher Identitätsnachweis oder Registerauszug;
- Steuerdomizil, Steueridentifikationsnummern und FATCA/CRS-Selbstauskünfte;
- Vertretungsberechtigungen, Organigramme und Eigentumsstruktur;
- Angaben zum Zweck der Geschäftsbeziehung und zur erwarteten Transaktionstätigkeit.
3. Wirtschaftlich berechtigte Personen
Bei juristischen Personen, Trusts, Stiftungen, Personengesellschaften und vergleichbaren Strukturen sind die kontrollierenden und wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen offenzulegen. Nominee-, Treuhand- oder Stellvertretungsverhältnisse müssen transparent gemacht und dokumentiert werden.
4. Risikobasierte Prüfung
Je nach Risikoprofil können vertiefte Abklärungen erforderlich sein. Relevante Faktoren sind unter anderem Herkunft und Umfang der Vermögenswerte, geografischer Bezug, komplexe Strukturen, politisch exponierte Personen, Sanktionsbezug, negative Medienberichte, ungewöhnliche Transaktionsmuster sowie erhöhte Korruptions- oder Steuerdeliktrisiken.
| Prüfbereich | Typische Massnahmen |
|---|---|
| Sanktions- und PEP-Prüfung | Abgleich gegen anwendbare Sanktionslisten, PEP-Datenbanken und relevante öffentliche Quellen. |
| Mittelherkunft | Nachweise wie Kontoauszüge, Verträge, Verkaufsbelege, Steuerunterlagen oder geprüfte Jahresabschlüsse. |
| Vermögensherkunft | Plausibilisierung, wie das Gesamtvermögen aufgebaut wurde, insbesondere bei erhöhtem Risiko. |
| Transaktionszweck | Prüfung von wirtschaftlichem Hintergrund, Begünstigten, Gegenparteien und Zahlungswegen. |
5. Laufende Überwachung und Ablehnung
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen können fortlaufend überwacht und periodisch aktualisiert werden. Unterlagen dürfen erneut angefordert werden. Eine Aufnahme oder Fortführung kann abgelehnt, eingeschränkt oder beendet werden, wenn Informationen fehlen, Widersprüche bestehen, regulatorische Risiken nicht vertretbar sind oder gesetzliche Melde- und Sperrpflichten greifen.
6. Vertraulichkeit, Dokumentation und Aufbewahrung
AML/KYC-Unterlagen werden nur für gesetzliche, regulatorische und vertragliche Zwecke bearbeitet, angemessen geschützt und entsprechend den anwendbaren Aufbewahrungsfristen gespeichert. Eine Weitergabe kann an Behörden, Prüfgesellschaften, Depotbanken, Korrespondenzbanken und beauftragte Dienstleister erfolgen, soweit dies rechtlich zulässig oder erforderlich ist.
- Schweizerisches Geldwäschereigesetz (GwG) und einschlägige Ausführungsbestimmungen.
- FINMA-Informationen zur Geldwäschereibekämpfung.
- Anwendbare Sanktions-, Steuertransparenz- und Aufbewahrungsvorschriften.